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Ziegel aus Schwamendingen

Ziegelhuette

Im Mittelalter waren die Häuser auf dem Lande meist mit Schindeln oder Stroh bedeckt. Erst zu Beginn des 16. Jahrhunderts fanden Tonziegel auch ausserhalb der Städte Verbreitung.

Am 24. Februar 1543 erhielt ein Heini Hüwiner aus Bassersdorf von den Stiftspflegern des Grossmünsters die Erlaubnis, oberhalb des Dorfes Schwamendingen, zwischen Strasse und Waldrand am Bach, ein Wohnhaus zu bauen. Hüwiner hatte am Waldhang dahinter "gar guoter Leim" gefunden und bereits einen Ofen und eine Hütte für die Ziegelbrennerei erstellt. Zusammen mit seinen beiden Söhnen Heinz und Thomann betrieb er nun das Gewerbe der Ziegelbrennerei.

Die Ziegelhütte und das zugehörige Gewerbe wurden vorerst nur auf Zeit, in der Regel auf ein Jahr, verpachtet. Dem Grossmünster hatte der "Ziegler" einen jährlichen Pachtzins von 6 Pfund abzuliefern. Für das Weiderecht seines Pferdes auf der Allmend musste er der Gemeinde 5 Pfund bezahlen und zudem den Schwamendingern die Ziegel zu einem Vorzugspreis anbieten.

In den ersten Jahren gab es häufig Reklamationen wegen Waldschäden durch unvorsichtigen Lehmabbau. Nun wurde Hüwiner genau vorgeschrieben, wie weit er seine Lehmgrube ausdehnen durfte. Für die Transporte hatte er sich fortan an die befestigten Strassen zu halten und die Kuhgatter stets zu schliessen. Trotzdem gab es immer wieder Streit mit den Bauern. Sei es, weil er Zäune aufbrach, die Durchfahrt versperrte oder zusätzliches Land beanspruchte. Es war für ihn oft schwierig, das notwendige Holz für seinen Brennofen aufzutreiben. Nach den Weisungen des Stiftes sollte er nur "altes, abgeschlissenes, unnützes, brüchiges Abholz" verwenden, das er den Hubgenossen (Bauern mit Landbesitz) abkaufen musste.

Im Jahre 1561 verkaufte Hüwiner sein Gewerbe an Peter Bräm. Zusammen mit Bartli Rinderknecht stellte dieser ohne Bewilligung eine Scheune auf. Dafür musste er eine Busse von 5 Pfund und einen jährlichen Pachtzins an die Hubgenossenschaft bezahlen. Solange keine Wohnung eingebaut würde, dürfe die Scheune stehenbleiben. hiess es im Urteilsspruch. Bräm musste 1566 nochmals gebüsst werden, weil er ausserhalb der erlaubten Stelle Lehm abgebaut und den Hafnern in der Stadt verkauft hatte, noch dazu ohne Steuern dafür abzuliefern. Ausserdem hatte er die Scheune trotz des Verbotes als Behausung ausgebaut! Auch damals gab es also schon Probleme mit den Bauvorschriften....

Auch die späteren Pächter der Ziegelei hatten immer wieder Streit mit den Hubgenossen und dem Grossmünsterstift. Das Brennholz war knapp und der Lehmabbau schädigte allzuoft den Wald. Erst im im Jahre 1806 verkaufte die Stiftsverwaltung die Ziegelhütte an den damaligen Pächter und Zunftrichter Jakob Büeler. Damit verbesserte sich die rechtliche Stellung des "Zieglers" deutlich. Von 1831 bis 1928 blieb die Ziegelhütte im Besitz der Familie Ochsner. Das Gewerbe wurde allerdings schon 1873 von der Ziegelfabrik Binz (Seebach) übernommen und der Betrieb kurz darauf stillgelegt. Uns Schwamendingern ist die Ziegelhütte aber immer noch ein Begriff - als Aussichtspunkt und beliebtes Restaurant.

 

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